Die große Welle der Kirchenaustritte, die in den 90iger Jahren über Deutschland hinwegrollte, ist zwar etwas abgeebbt, dennoch spielen Menschen immer wieder mit diesem Gedanken, zumal Steuerberater ziemlich unverblümt auf diese „Steuerersparnis“ hinweisen. Dazu einige Gedanken:

Mit Hilfe der Kirchensteuer hat die Kirche ein dichtes Netz von sozialen Einrichtungen aufgebaut. So gibt es z.B. in der Diözese Regensburg 400 Kindergärten in kirchlicher Trägerschaft und 3 von 4 Krankenhäusern in Regensburg werden von kirchlichen Einrichtungen betrieben. Außerdem sind viele Kirchenrenovierungen ohne Kirchensteuer nicht finanzierbar, Kirchensteuer ist also auch eine Sozial- und Kultursteuer. Wer keine Kirchensteuer zahlt und trotzdem Kirchen kostenlos als Kulturgut besichtigt, tut dies auf Kosten anderer. So wäre eine freiwillige Selbstbesteuerung, mit der man soziale und kulturelle Einrichtungen mit Spenden unterstützt, ein Akt sozial-kultureller Verantwortung. Manche begründen ihren Kirchenaustritt auch damit: Ich kann doch auch allein glauben. Auf einer eher vagen und oberflächlichen Art mag das vielleicht gelingen. Wann immer ich aber ernsthaft um den Glauben ringe, brauche ich den Austausch mit anderen und greife ich auf die Erfahrungen anderer zurück. Wenn Glaube wirklich pure Privatangelegenheit ist, dann darf ich konsequenterweise keine Beerdigung besuchen. Im Tod wird Glaube ernst. Wenn jeder ganz alleine glaubt, dann MUSS jeder diesen Moment auch ganz allein durchstehen.

Mit dem Austritt aus der Kirche tritt er auch aus einer Ritengemeinschaft aus. Konkret erlebbar wird dies im Todesfall. Wer keiner Ritengemeinschaft angehört, bei dem fehlen in diesem Moment alle Bräuche, die man miteinander begehen könnte. Wer aus der Kirche austritt, hat gegenüber seinen Angehörigen die Verpflichtung, für seinen Todesfall vorzusorgen; und zwar nicht erst mit 80. Das heißt: Er muss sich für sich selbst eine Form der Beerdigung aussuchen, zusammenstellen und jemanden suchen, der diese Handlung ausführt. Andernfalls bürdet er seinen Angehörigen die Last auf, dies innerhalb weniger Stunden in der ohnehin angespannten Situation der Trauer zu tun.

Eine weitere logische Folge des Kirchenaustritts ist, dass er nicht als Repräsentant der Kirche auftreten kann. So kann er kein Patenamt übernehmen. Da der Glaube von Kindern ganz entscheidend vom Glauben ihrer Eltern abhängt, ist es ausgesprochen problematisch, Kinder zu den Sakramenten zu führen, deren Eltern aus der Kirche ausgetreten sind.

Angesichts seiner Langzeitfolgen sollte ein Kirchenaustritt wohl überlegt sein.